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Urteil Aufsichtsbehörden und Kommissionen (LU - OG 1996 8)

Zusammenfassung des Urteils OG 1996 8: Aufsichtsbehörden und Kommissionen

Ein guter Ruf ist für den Notar bzw. die Notarin von existenzieller Bedeutung, da eine hohe Vertrauenswürdigkeit essentiell für die erfolgreiche Ausübung ihrer Tätigkeit ist. Da Notare eine hoheitliche Funktion haben, ist es im öffentlichen Interesse, dass sie als äusserst vertrauenswürdig gelten. Wenn der Ruf eines Notars gefährdet ist, sollte er die Möglichkeit haben, diesen zu schützen oder wiederherzustellen, da sein Interesse an der Wahrung des Notariatsgeheimnisses erheblich ist. Vor Gericht wurde entschieden, dass ein Notar das Recht hat, seinen guten Ruf zu verteidigen, selbst wenn es bedeutet, das Notariatsgeheimnis preiszugeben.

Urteilsdetails des Verwaltungsgerichts OG 1996 8

Kanton:LU
Fallnummer:OG 1996 8
Instanz:Aufsichtsbehörden und Kommissionen
Abteilung:Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen
Aufsichtsbehörden und Kommissionen Entscheid OG 1996 8 vom 20.12.1996 (LU)
Datum:20.12.1996
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:§ 19 BeurkG. Entbindung vom Berufsgeheimnis als Notar (Präzisierung von LGVE 1983 I Nr. 14).

Schlagwörter: Notar; Interesse; Notarin; Wesentliche; Voraussetzung; Notariatstätigkeit; Vertrauenswürdigkeit; Urkundsperson; Funktion; Notars; Spiel; Möglichkeit; Gelegenheit; Preisgabe; Notariatsgeheimnisses
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Verwaltungsgerichts OG 1996 8

Ein guter Ruf ist für den Notar bzw. die Notarin von existentieller Bedeutung. Wesentliche Voraussetzung einer erfolgreichen Notariatstätigkeit ist eine hohe Vertrauenswürdigkeit der Urkundsperson. Nachdem diese eine hoheitliche Funktion ausübt, liegt es auch im öffentlichen Interesse, dass sie ausgesprochen vertrauenswürdig ist. Steht daher der gute Ruf eines Notars auf dem Spiel, muss er nach Möglichkeit Gelegenheit haben, diesen zu wahren wiederherzustellen. Insofern ist sein Interesse an der Preisgabe des Notariatsgeheimnisses erheblich und dringend.





Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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